Häufige Fragen
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Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht von Terralex liest den Entwurf Ihres Grundstückkaufvertrags aus Käufersicht, prüft jede kritische Klausel und erstellt eine schriftliche Risiko-Einschätzung mit konkreten Empfehlungen, was Sie vor der Beurkundung nachverhandeln sollten.
Nein. Der Grundstückkauf bedarf nach Art. 216 OR zwingend der öffentlichen Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar. Die Urkundsperson ist zur Neutralität verpflichtet, vertritt also weder Käufer- noch Verkäuferseite. Terralex prüft den Vertrag aus Ihrer Sicht, bevor er beurkundet wird. Beides ergänzt sich.
Eine schriftliche Einschätzung des Vertragsentwurfs. Sie erfahren, welche Klauseln üblich oder günstig sind, welche kritisch sind und welche Sie vor der Unterschrift nachverhandeln sollten. Auf Wunsch begleitet die Anwältin Sie auch in der Nachverhandlung bis zur Beurkundung.
Wir arbeiten primär für Käuferinnen und Käufer im Kanton Zürich — Stadt Zürich, Limmattal, Goldküste, Säuliamt, Region Winterthur und Knonaueramt. Geprüft werden Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen im Stockwerkeigentum, Bauland und Mehrfamilienhäuser. Anfragen aus angrenzenden Regionen prüfen wir individuell. Bei besonders komplexen Transaktionen (etwa Bauträger-Modellen oder Aktientausch-Konstruktionen) klären wir den Umfang vorab.
Sobald ein Vertragsentwurf der Notarin oder der Verkäuferseite vorliegt, idealerweise mindestens drei bis fünf Tage vor dem Beurkundungstermin. So bleibt Zeit, kritische Punkte zu besprechen und nachzuverhandeln.
Standard: 48 Stunden ab Eingang des vollständigen Vertragsentwurfs. Express: 24 Stunden. Premium: 24 Stunden plus Verhandlungsbegleitung bis zur Beurkundung. Die Fristen gelten ab Eingang der vollständigen Unterlagen.
Ja. Bei besonders dringenden Fällen, etwa wenn der Beurkundungstermin in weniger als 48 Stunden ist, kontaktieren Sie uns direkt über das Anfrageformular. Wir bestätigen die Verfügbarkeit umgehend.
Standard CHF 390, Express CHF 590, Premium CHF 1'490 jeweils pauschal inklusive MWST. Details und Leistungsumfang sind auf der Preise-Seite aufgeführt. Das Honorar wird vor Beginn schriftlich genannt.
Bei klassischen Immobilien-Rechtsschutzversicherungen kann ein Teil der Kosten gedeckt sein. Wir klären das auf Wunsch mit Ihrer Versicherung ab, bevor die Prüfung beginnt.
Ihre Angaben und die übermittelten Unterlagen werden in Schweizer Rechenzentren verarbeitet und ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Keine Weitergabe an Dritte. Details in der Datenschutzerklärung.
Ja. Sobald ein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und der zuständigen Anwältin besteht, unterliegt die Kommunikation dem Anwaltsgeheimnis nach Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA.