Käuferschutz vor der Beurkundung · Kanton Zürich
Für Käuferinnen und Käufer einer Liegenschaft im Kanton Zürich: anwaltliche Prüfung Ihres Grundstückkaufvertrags, schriftliche Risiko-Einschätzung in 24 Stunden, bevor Sie zur Beurkundung gehen.
Erstgespräch kostenlosErst-Sichtung des Vertrags gratisSchriftliche Einschätzung in 24 Stunden
Der direkte Weg
Drei Felder, dann sind Sie durch. Keine Telefonkette, kein Login. Sie erhalten eine schriftliche erste Einschätzung, bevor irgendetwas beginnt — und das Honorar transparent, bevor wir mit der Prüfung anfangen.
Zwei Services, beides erst kostenlos
Beratung
Erstgespräch kostenlos.
15 Min Online, eine Anwältin ordnet Ihre Situation ein.
Wenn Sie weitermachen: vertiefte Beratung für CHF 250.
Kaufvertragsprüfung
Häufigster FallErst-Sichtung kostenlos.
Schnellcheck in einem Werktag, ob die volle Prüfung sich lohnt.
Wenn Sie weitermachen: vollständige Prüfung ab CHF 390.
Warum eine eigene Prüfung zählt
Eine Liegenschaft im Kanton Zürich gehört zu den grössten Verträgen Ihres Lebens. Die Urkundsperson beurkundet, ist dabei aber zur Neutralität verpflichtet. Eine ungünstige Klausel fällt erst auf, wenn jemand den Vertrag aus Ihrer Sicht liest.

Die Notarin stellt die Gültigkeit nach Art. 216 OR sicher. Ob der Vertrag für Sie als Käuferin oder Käufer fair ist, prüft sie nicht. Das bleibt Ihre Aufgabe.
Wegbedungene Gewährleistung, Nutzen und Gefahr, Inventar, bestehende Mietverhältnisse oder Dienstbarkeiten: Einzelne Sätze entscheiden, wer ein verstecktes Risiko trägt.
Nach der Beurkundung ist der Kauf verbindlich. Eine Anwältin von Terralex liest den Entwurf, solange sich noch etwas nachverhandeln lässt.
Anwaltliche Prüfung
Die Notarin oder der Notar ist neutral. Eine eigene Anwältin vertritt Ihre Käuferseite, prüft jede Klausel und sagt Ihnen schriftlich, was Sie vor der Beurkundung nachverhandeln sollten.
In drei Schritten
Wenige Fragen zur Liegenschaft, zum Kaufpreis und zu den besonderen Punkten Ihres Kaufs. Keine juristische Vorkenntnis nötig.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht von Terralex meldet sich, klärt den Umfang und nennt das Honorar transparent, bevor die Prüfung beginnt.
Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung des Kaufvertrags mit Hinweisen, welche Klauseln Sie vor der Beurkundung nachverhandeln sollten.


Häufige Fragen
Nein. Der Grundstückkauf bedarf nach Art. 216 OR zwingend der öffentlichen Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar. Terralex prüft den Kaufvertrag aus Ihrer Sicht, bevor er beurkundet wird. Beides ergänzt sich.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht prüft Ihren Kaufvertrag und erstellt eine schriftliche Einschätzung. Sie erfahren, welche Klauseln günstig, welche kritisch sind und was Sie vor der Unterschrift nachverhandeln sollten.
Sobald ein Vertragsentwurf der Notarin oder der Verkäuferseite vorliegt, idealerweise einige Tage vor dem Beurkundungstermin. So bleibt Zeit, Anpassungen zu besprechen.
Wir arbeiten primär für Käuferinnen und Käufer im Kanton Zürich — Stadt Zürich, Limmattal, Goldküste, Säuliamt, Region Winterthur und Knonaueramt. Geprüft werden Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen im Stockwerkeigentum, Bauland und Mehrfamilienhäuser. Anfragen aus angrenzenden Regionen prüfen wir individuell.
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Vertrags. Die zuständige Anwältin nennt es transparent, bevor die Prüfung beginnt. Die Anfrage über Terralex ist kostenlos und unverbindlich.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht von Terralex liest Ihren Grundstückkaufvertrag und schützt Ihre Käuferseite. Anfrage in wenigen Minuten, unverbindlich.
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