Leistungen

Was Terralex für Sie tut, bevor Sie unterschreiben.

Drei klar abgegrenzte Leistungen entlang Ihres Grundstückkaufs im Kanton Zürich. Sie können einzeln gewählt oder als Begleitung bis zur Beurkundung kombiniert werden. Das Honorar wird vor Beginn schriftlich genannt.

01

Kaufvertragsprüfung

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Immobilienrecht liest Ihren Grundstückkaufvertrag, bevor Sie zur Beurkundung gehen, und erstellt eine schriftliche Risiko-Einschätzung.

Was Sie erhalten

Schriftliche Einschätzung mit Bewertung der einzelnen Klauseln, einer Liste der Punkte, die Sie nachverhandeln sollten, und einer Übersicht der Unterlagen, die Sie vor der Beurkundung bereithalten sollten.

Geprüft wird unter anderem

  • Eigentumsverhältnisse und Grundbuch
  • Wegbedungene Gewährleistung und Mängelrechte
  • Übergang von Nutzen und Gefahr
  • Zahlungsmodalitäten, Anzahlung, Sicherheiten
  • Inventar und mitübernommene Vermögensgegenstände
  • Lasten, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte
  • Bestehende Mietverhältnisse
  • Baurechtsverhältnisse, falls einschlägig

Für wen. Käuferinnen und Käufer, denen bereits ein Vertragsentwurf der Notarin oder der Verkäuferseite vorliegt.

02

Verhandlungsbegleitung

Die Anwältin verhandelt die kritischen Punkte mit der Verkäuferseite und der Notarin nach, bis der Vertrag aus Käufersicht tragbar ist.

Was Sie erhalten

Begleitung bis zum Beurkundungstermin. Rückkopplung zu jedem Verhandlungsschritt, schriftliche Nachweise der vereinbarten Anpassungen, kurze Stellungnahme vor der Beurkundung.

Geprüft wird unter anderem

  • Direkter Austausch mit Notariat und Verkäuferseite
  • Schriftliche Nachverhandlung kritischer Klauseln
  • Klärung offener Punkte zu Inventar, Sicherheiten und Zahlung
  • Stellungnahme zur endgültigen Vertragsfassung vor der Beurkundung

Für wen. Käuferinnen und Käufer, die nach der Prüfung eine professionelle Vertretung gegenüber Verkäuferin und Notariat wünschen.

03

Strategische Einordnung vor Vertragsentwurf

Sie überlegen ein Angebot, der Vertragsentwurf liegt noch nicht vor. Eine Anwältin ordnet die Transaktion ein, weist auf typische Stolpersteine hin und nennt, was Sie früh klären sollten.

Was Sie erhalten

Vorbereitendes Gespräch und kurze schriftliche Notiz mit den Punkten, die Sie vor der Vertragsverhandlung klären sollten.

Geprüft wird unter anderem

  • Einordnung von Objekt, Preisbildung und üblichen Konditionen
  • Hinweise zu kantonalen Besonderheiten (Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer)
  • Vorbereitung der Verhandlungsstrategie
  • Checkliste der einzuholenden Unterlagen

Für wen. Käuferinnen und Käufer, die früh anwaltliche Orientierung wünschen, bevor sie sich auf einen Vertragsentwurf einlassen.

Was Terralex nicht ist

Klar abgegrenzt, damit Sie wissen, woran Sie sind.

  • Keine Beurkundung.Der Grundstückkauf bedarf nach Art. 216 OR der öffentlichen Beurkundung. Die Beurkundung erfolgt durch eine Notarin oder einen Notar, nicht durch Terralex.
  • Keine Maklertätigkeit.Wir vermitteln keine Liegenschaften und beraten nicht zur Marktbewertung. Wir prüfen den Vertrag, der auf dem Tisch liegt.
  • Keine Hypothekarberatung.Für Finanzierung und Hypothek wenden Sie sich an Ihre Bank oder eine unabhängige Hypothekarberaterin.

Welche Leistung passt zu Ihrem Kauf?

Erzählen Sie in wenigen Minuten von der geplanten Transaktion. Eine Anwältin meldet sich, ordnet ein und nennt das Honorar transparent, bevor die Prüfung beginnt.

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