Team

Wer Ihren Zürcher Kaufvertrag liest.

Terralex ist ein Service der Omnilex AG in Zürich. Die anwaltliche Prüfung Ihres Grundstückkaufvertrags erfolgt durch in der Schweiz zugelassene Anwältinnen und Anwälte für Immobilienrecht aus unserem Netzwerk im Kanton Zürich.

Über die Betreiberin

Omnilex AG

Omnilex ist eine Schweizer Legal-Tech-Firma mit Sitz an der Hohlstrasse 186 in Zürich. Wir betreiben mehrere fokussierte Rechtsservices für klar definierte Lebenslagen, Terralex ist einer davon.

Unser Ansatz: jede Anfrage wird einer zuständigen Anwältin oder einem zuständigen Anwalt zugeteilt, schriftlich begleitet und in einem klaren Zeitrahmen bearbeitet. Keine offenen Stundenlisten, keine unbestimmten Honorare.

Sitz
Hohlstrasse 186
8004 Zürich
Eintrag
Handelsregister des Kantons Zürich

Wie wir arbeiten

Drei Prinzipien.

01

Eine Anwältin auf Ihrer Seite

Wer Ihren Kaufvertrag liest, ist in der Schweiz zugelassen, hat das Anwaltspatent des Kantons Zürich (oder einer anerkannten Kammer) und ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Sie arbeitet aus Ihrer Käuferperspektive, nicht aus der des Verkäufers oder des Notariats.

02

Schriftlich, in 24 bis 48 Stunden

Wir nennen Ihnen Honorar und Bearbeitungsfrist schriftlich, bevor die Prüfung beginnt. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung, kein Bauchgefühl, keine offenen Stundenlisten.

03

Anwaltsgeheimnis

Sobald ein Mandatsverhältnis besteht, unterliegt die Kommunikation dem Anwaltsgeheimnis nach Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA. Unterlagen verarbeiten wir in Schweizer Rechenzentren, nicht in einer Drittstaaten-Cloud.

Mandatszuteilung

Welche Anwältin Ihren Vertrag prüft, sagen wir Ihnen vor Beginn.

Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist und wir den Umfang einordnen konnten, ordnen wir Ihren Fall einer geeigneten Anwältin oder einem geeigneten Anwalt aus unserem Zürcher Netzwerk zu. Sie erhalten den Namen, die Kanzlei und das vorgeschlagene Honorar schriftlich, bevor die Prüfung beginnt. Sie entscheiden dann, ob Sie das Mandat erteilen.

Wenn Sie Wert auf eine bestimmte Anwältin oder eine bestimmte Sprache (Deutsch, Französisch oder Englisch) legen, vermerken Sie es in der Anfrage.

Eine Anwältin auf Ihrer Käuferseite, vor der Beurkundung.

Vertrag prüfen lassen